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   OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13   

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OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13 (https://dejure.org/2016,28425)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.06.2016 - 5 A 504/13 (https://dejure.org/2016,28425)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 5 A 504/13 (https://dejure.org/2016,28425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater Geschäftsbesorger, Heilung, Stellvertreter; Einstellung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Hinzu komme, dass im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143) Zweifel an der Verfassungskonformität von § 22 Abs. 2 SächsKAG bestünden.

    14 Soweit die Klägerin die Verfassungskonformität des § 22 Abs. 1 SächsKAG mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BVerfGE 133, 143) in Zweifel zieht, muss dem hier nicht weiter nachgegangen werden.

    Fehlt eine solche Regelung, führt dies jedoch nicht zur Nichtigkeit der gesetzlichen Vorschriften zur Abgabenerhebung, sondern nur zu einer Verpflichtung des Gesetzgebers, eine zeitliche Obergrenze für die Inanspruchnahme von Beitragsschulden zu gewährleisten (BVerfG, Beschl. v. 5. März 2013 a. a. O. Rn. 49 f.).

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    öffentliche Abwassereinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    10 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, dem Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 19 bis 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).

    Mit seiner Unterschrift hat der stellvertretende Verbandsvorsitzende dokumentiert, dass die vom privaten Geschäftsbesorger stammende Entscheidung als Verwaltungsakt mit dem bekanntgegebenen Inhalt vollständig so ergehen soll und dass er als stellvertretender Verbandsvorsitzender dafür die Verantwortung übernimmt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AO sowie SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 33).

    Für die Abgrenzung einer öffentlichen von einer privaten Einrichtung sind nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend, sondern ob die Einrichtung öffentlich gewidmet wurde (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris; Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 46; Beschl. v. 24. September 2004, SächsVBl. 2005, 14, 17).

  • OVG Sachsen, 20.07.2015 - 5 A 206/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt) Kleineinleiterabgabe Bescheid eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24; jeweils m. w. N.).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Schmutzwasserbeitrag; privater

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Der Zweckverband verwaltet die ihm übertragene Aufgabe anstelle der Gemeinde unter eigener Verantwortung (vgl. §§ 46, 45 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG; SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 13).

    Als Geschäft der laufenden Verwaltung erlässt er gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 22 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG die nach Grund und Höhe durch das Satzungsrecht weitgehend vorgezeichneten Abgabenbescheide im eigenen Tätigkeitsfeld (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    10 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, dem Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 19 bis 23; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
    Die Hoheit, für das Betreiben von gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen Abgaben zu erheben, gehört herkömmlich zum Bereich gemeindlicher Selbstverwaltung (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 2010, BVerfGE 125, 141, 159 [zu Art. 28 Abs. 2 GG]).
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

  • OVG Sachsen, 21.04.2016 - 5 A 493/14

    Anschlussbeiträge; besondere Festsetzungsfrist; Verfassungsmäßigkeit;

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

  • OVG Sachsen, 26.01.2016 - 5 A 406/15

    Zulassung der Berufung, Klageänderung, Sachdienlichkeit; Auslegung des

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10

    Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung,

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